Corona-Hinweis

Aufgrund der aktuellen Pandemielage finden Sie auf dieser Seite temporäre Infos, welche die regulären Hinweise bis auf weiteres ersetzen.

Aktuelle Informationen

FSJ-Stelle ab September 2024 frei

Bist Du bereit, die Kinderherzen mit einem Lächeln zu erobern? Liebst Du es mit Kindern zu arbeiten? Dann bewirb Dich jetzt für das kommende Schuljahr und werde Teil der Hans-Sauter-Familie.

Vor folgenden Einsatzmöglichkeiten schreckst Du nicht zurück:
Unterstützung in einzelnen Klassen bei Kleingruppenarbeit
Übernahme von Lernzeiten und Nachmittagsangeboten im Ganztag
Begleitung beim Schwimmunterricht
Teilnahme und Mitgestaltung von Ausflügen und Veranstaltungen
Förderung einzelner Kinder

Haben wir Dein Interesse geweckt oder hast Du weitere Fragen, dann freuen wir uns über Deine Kontaktaufnahme mit uns unter: c.rinaldi@hans-sauter-schule.de

Weitere Informationen zum FSJ sowie die freien Stellen in Leingarten findet Du auch unter: www.wohlfahrtswerk.de

Wir freuen uns auf Dich

Informationen für Eltern der vierten Klassen

Liebe Eltern unserer Viertklässler,

weitere Informationen zum Übergang in die weiterführenden Schulen sowie eingegangene Informationen einzelner Schulen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Die Liste wird nach und nach erweitert und bildet eventuell nicht alle möglichen Schulen ab. Bitte schauen Sie selbst immer wieder nach aktuellen Infos auf den Homepages der einzelnen Schulen.

Einladung zum Informationselternabend

Präsentation

Informationen THG

Flyer Eichbottschule

Info Eichbottschule

Info St.Kilian

Informationen Elly-Heuss-Knapp

Info allgemein RMG

Termine 2024 RMG

Tag der offenen Tür Mönchsee

Einladung Infoabend Eichbottschule

Informationen für Eltern unserer zukünftigen Schulanfänger

Liebe Eltern,

anbei finden Sie die Unterlagen samt wichtigen Terminen aus dem Elternabend "mein Kind kommt in die Schule". Bitte halten Sie die Terminfristen unbedingt ein. Falls Sie weitere Fragen zum Ablauf der Schulanmeldung haben sollten, so melden Sie sich gerne bei uns im Sekretariat oder per Mail.
Schulbezirkswechselwünsche oder eine andere Beschulung Ihres Kindes außerhalb Leingartens zeigen Sie bitte bis Ende Januar bei der Schulleitung Ihrer zuständigen Grundschule an.

 

Information

Wir wünschen allen Familien ein erholsames langes Wochenende. Die Schule beginnt am Mittwoch, den 04.Oktober nach Stundenplan.

Ferienbeginn

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Sommerferien und nehmen im traditionellen Sommerbrief nochmals Rückblick auf das vergangene Schuljahr sowie einen Ausblick auf das neue Schuljahr.

Sonnige Grüße

Cornelia Rinaldi und Barbara Link

 

Das Sektretariat ist ab dem 04.09.2023 wieder besetzt.

Der erste Schultag für die Schüler der Klassen 2-4 beginnt am Montag, den 11. September um 8.00 Uhr und endet um 12.30 Uhr. An diesem Tag findet traditionell nur Klassenlehrerunterricht statt. Angemeldete GTS-Kinder bleiben bis um 15.00 Uhr. Die Betreuungsstunden ab 7.00 Uhr sowie nach 15.00 Uhr werden durchgeführt.
Ab Dienstag findet Unterricht nach Stundenplan statt.

Aufruf

Für die Mithilfe in der Lernzeit ab 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr bzw. ab 13:30 Uhr bis 14:15 Uhr suchen wir für das kommende Schuljahr Verstärkung.

Weiterhin suchen wir Personal zur Übernahme einer Schach-AG, Zumba-AG oder Technik-AG für den Zeitraum 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr.

Interessierte (auch ältere Schüler:innen, Studierende, Pensionäre, ....), die gerne mit Grundschulkindern in der Kleingruppe arbeiten möchten, können sich gerne bei der Schulleitung melden.

Wir freuen uns auf Sie:-)

Heuchelbergtrail

Liebe Eltern,

anbei finden Sie weitere Informationen zum diesjährigen Heuchelbergtrail, welcher am 8.Juli in Leingarten stattfinden wird. Ich freue mich, dass die Kidsläufe (500m „cute & comfy“ Jahrgang 2017-2020 sowie 2,5km „fresh & funky“ Jahrgang 2012-2016) wieder angeboten werden. Die Läufe stellen eine wunderbare Ergänzung zu unseren Bundesjugendspielen dar.

Informationen zur Schulanmeldung Klasse 1

Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also die im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 geborenen Kinder.

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet werden. Mit der Anmeldung erhalten diese Kinder den Status eines schulpflichtigen Kindes. Diese Kinder sind die sogenannten „Kannkinder“.

Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor von der Schulleiterin / vom Schulleiter – ggf. unter Berücksichtigung der Ergebnisse vorangegangener Beratungsgespräche mit Kooperationslehrerin, Erzieherin und Ihnen, sowie eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festgestellt wird. Sie können bis zum Ende des laufenden Schuljahres 2022/2023 angemeldet werden.

Anmeldetermine:
Mittwoch, 15.03.2023 ab 14:00 Uhr – Eichbottschule Grundschule im Kulturzentrum
Mittwoch, 15.03.2023 ab 14:00 Uhr – Hans-Sauter-Schule

Sie erhalten von der Schule, in deren Einzugsgebiet Sie wohnen, eine persönliche Einladung. Sollten Sie eine Beschulung Ihres Kindes an einer Privatschule anstreben, so nehmen Sie bitte unverzüglich mit Ihrer zuständigen Schulleitung Kontakt auf.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die im vorigen Jahr bei der Anmeldung bzw. im Laufe des Schuljahres zurückgestellten Kinder zum obigen Termin gleichfalls wieder anzumelden sind.

Bestehen seitens der Eltern aus besonderen Gründen Bedenken bezüglich der Einschulung ihres schulpflichtigen Kindes, kann ein schriftlicher Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, nach vorheriger Beratung mit den Kooperationslehrerinnen und den Erzieherinnen um ein Jahr gestellt werden.

Über einen Rückstellungsantrag entscheidet die Schulleitung unter Hinzuziehung eines Gutachtens des Staatlichen Gesundheitsamtes. Diese Kinder müssen aber auf jeden Fall angemeldet werden. Das Antragsformular auf Zurückstellung vom Schulbesuch erhalten Sie bei der Anmeldung.

Nach dem Schulgesetz sind auch alle Kinder ausländischer Eltern schulpflichtig und anzumelden, sofern sie das schulpflichtige Alter haben.

 

Herzlich willkommen

Am Samstag werden 49 Erstklässler:innen in die Schulgemeinschaft aufgenommen. Wir freuen uns auf euch und wünschen allen beteiligten Familien einen wunderschönen Tag.

 

Sommerferien

Wir wünschen allen Schüler:innen und deren Familien erholsame Sommerferien. Genießen Sie die Zeit und erleben Sie entspannte Momente miteinander.

Das Sekretariat ist ab dem 5.September wieder erreichbar.

Schulbeginn nach den Ferien
Schulbeginn für die Schüler:innen der Klassen 2-4 nach den Ferien ist am Montag, den 12. September 2022 um 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. An diesem Tag findet Klassenlehrerunterricht statt. Angemeldete GTS-Kinder bleiben bis um 15.00 Uhr. Die Betreuungsstunden ab 7.00 Uhr sowie nach 15.00 Uhr werden durchgeführt.
Ab Dienstag findet Unterricht nach Stundenplan statt.

Einschulung Klasse 1
Donnerstag, 15.09.2022
19:00 Uhr Elternabend in der Mensa der Hans-Sauter-Schule

Samstag, 17.09.2022
09:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in der Lorenzkirche
10:00 Uhr Einschulungsfeier in der Festhalle

Änderung der Absonderungsregeln

Liebe Eltern,

zum 3.Mai wurde die Corona-Verordung Absonderung geändert. Wichtige Passagen aus dem Ministerbrief habe ich Ihnen anbei zusammengestellt:

"Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen sich weiterhin sofort nach Kenntnis des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben. Künftig beträgt die Isolation für diese Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens (wie bisher) nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.

Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere Haushaltsangehörige, besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Es wird diesen Personen aber empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Dies bedeutet, dass z.B. eine Schülerin bzw. ein Schüler oder eine Lehrkraft, in deren häuslichen Umfeld eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist, sich nicht mehr in Absonderung begeben muss, sondern regulär am Schulbetrieb teilnehmen kann."

 

Bitte beachten!

Aufgrund einer technischen Störung ist der Telefonanschluss der Schule momentan nicht erreichbar. Ich hoffe, dass die Störung am Mittwoch behoben sein wird. Nutzen Sie stattdessen den Kontakt per Mail, um wichtige Informationen weiterzugeben.

Vielen Dank

Infos zum Schulstart nach den Osterferien

Liebe Eltern,

mit Ablauf des 13. April 2022 ist die Testpflicht auf das Corona-Virus an Schulen entfallen. Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich. Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für bestimmte Schularten.

Hiervon unberührt sind bisher die Absonderungs- und Quarantäneregelungen, welche aber auch auf dem Prüfstand stehen.
Eine Meldepflicht gegenüber der Schule besteht noch für Schüler:innen, die als Haushaltsangehörige eingestuft sind sowie für positiv getestete Schüler:innen.

Kinder mit Krankheitssymptomen sollten sich zu Hause auskurieren bzw. zum Ausschluss einer Infektion einen Bürgertest durchführen. Eventuell ist ein freiwilliger Test vor Montag anzuraten, um keine Infektion in die Schule zu tragen. Die Masken können weiterhin freiwillig getragen werden.

Ich wünsche allen einen tollen Start in die Woche.

Anpassungen der CoronaVerordnung Schule zum 3.April 2022

Liebe Eltern,

das Kultusministerium hat die Regelungen zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen in der neuen Corona Verordnung Schule zum 3.April 2022 angepasst, welche mit Ablauf des 13.April außer Kraft gesetzt werden wird. Die wichtigsten Änderungen können Sie auch im Rundbrief der Schulleitung nochmals nachlesen.

Bitte helfen Sie mit, das Ausbruchsgeschehen weiterhin einzudämmen, indem Sie nur symptomfreie Kinder in die Schule schicken und die persönlichen Absonderungszeiten bei einer Infektion beachten. Gerne dürfen die Masken von den Schülern und Schülerinnen sowie dem Personal und den Besuchern weiterhin freiwillig getragen werden. Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage möchten wir die Hygienemaßnahmen sowie die Trennung zu anderen Jahrgangsstufen weiterhin bestmöglich umsetzen. 

Die Testungen werden bis zu den Osterferien weitergeführt.

Anpassung der CoronaVerordnung Schule zum 21.März 2022

Liebe Eltern,

ab Montag, den 21.März 2022 werden die Anpassungen der CoronaVerordung Schule umgesetzt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie dem Rundbrief der Schulleitung sowie der Übersicht der aktuellen Regelungen.

Der Übersicht zur Absonderungspflicht positiv getesteter Personen, Haushaltsangehörigen sowie engen Kontaktpersonen können Sie die weiteren Handlungshinweise nochmals nachlesen und entsprechend handeln.

Der Übersicht können Sie entnehmen, unter welchen Voraussetzungen der Status "quarantänebefreit" gilt, um ggf. eine Befreiung von der Testpflicht formlos und unter Vorlage der notwenigen Nachweise zu beantragen.

 

Anmeldung für Schulanfänger 2022

Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also die im Zeitraum vom 01. August 2015 bis 30. Juni 2016 geborenen Kinder.

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet werden. Mit der Anmeldung erhalten diese Kinder den Status eines schulpflichtigen Kindes. Diese Kinder sind die sogenannten „Kannkinder“.

Voraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes, die nach wie vor von der Schulleiterin / vom Schulleiter – ggf. unter Berücksichtigung der Ergebnisse vorangegangener Beratungsgespräche mit Kooperationslehrerin, Erzieherin und Ihnen, sowie eines Gutachtens des Gesundheitsamts – festgestellt wird. Diese Kinder können bis zum Ende des laufenden Schuljahres 2021/2022 angemeldet werden.

Die Schulanmeldung findet dieses Jahr für beide Schulen kontaktlos statt.

Die Unterlagen zur Schulanmeldung werden Ihnen von der zuständigen Grundschule Leingartens, in deren Schulbezirk Sie wohnhaft sind, in der Woche vor den Faschingsferien zugestellt.

Schulbezirkswechselwünsche werden im Vorfeld von den beiden Schulleitungen bearbeitet, sodass bei Einvernehmen die Unterlagen von der aufnehmenden Schule versandt werden.

Diese Dokumente ergänzen, unterschreiben und senden Sie bitte wieder bis zum 16. März 2022 an Ihre Grundschule zurück. Einwurf in den Schulbriefkasten ist auch möglich.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die im vorigen Jahr bei der Anmeldung bzw. im Laufe des Schuljahres zurückgestellten Kinder zum obigen Termin gleichfalls wieder anzumelden sind.

Bestehen seitens der Eltern aus besonderen Gründen Bedenken bezüglich der Einschulung ihres schulpflichtigen Kindes, kann ein schriftlicher Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch, nach vorheriger Beratung mit den Kooperationslehrerinnen und den Erzieherinnen um 1 Jahr gestellt werden.

Über einen Rückstellungsantrag entscheidet die Schulleitung unter Hinzuziehung eines Gutachtens des Staatlichen Gesundheitsamtes. Diese Kinder müssen aber auf jeden Fall angemeldet werden.

Das Antragsformular auf Zurückstellung vom Schulbesuch erhalten Sie auf Nachfrage mit den Schulanmeldeunterlagen.

Nach dem Schulgesetz sind auch alle Kinder ausländischer Eltern schulpflichtig und anzumelden, sofern sie das schulpflichtige Alter haben.

 

Wer gilt als genesen und wie weise ich dies nach?

In Anbetracht der Regelung, dass ein positives Ergebnis eines Bürgertests bzw. eines Schultests zwar ausreichen, um eine Absonderungspflicht auszusprechen, möchte ich Sie auf folgende Regelung zur Ausstellung eines Genesenenzertifikates aufmerksam machen. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wurde mir folgene Übersicht zur Verfügung gestellt.

Wer gilt als genesen und wie weise ich dies nach?

Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:

- PCR-Befund eines Labors

- PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes

- PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums

- ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)

- die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)

- weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)

- digitales Genesenenzertifikat (wird in Arztpraxen und Apotheken ausgestellt, bitte sehen Sie von entsprechenden 
  Anfragen an das Gesundheitsamt ab)

 

NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:

- ein Antigenschnelltestnachweis

- Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten

- Antikörpernachweise

- Krankheitsatteste

 

Hier nochmal zum Nachlesen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-nachweise-fuer-geimpfte-und-genesene-personen/

 

Übersicht der Absonderungspflichten

Anbei die Zusammenfassung der neuen Regelungen, welche in der Übersicht zur Absonderungspflicht nachgelesen werden können. Die Zusammenfassung ist ohne Gewähr.


Eine Person ist positiv (allgemeine Regelung):
Auch bei einem positiven Schnelltest muss sich die Person absondern und das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüfen lassen. Ist der PCR-Test positiv, so beginnt die 10tägige Absonderung (gerechnet ab Tag des Erstnachweises).
An Tag 7 der Absonderung kann eine Freitestung mit PCR- oder Bürgertest erfolgen, sofern keine Symptome mehr vorhanden sind.

Auswirkungen auf den Schulbetrieb, wenn ein Schulkind positiv ist:
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, der Schule positive Ergebnisse unverzüglich mitzuteilen, sodass die Situation eingeschätzt und entsprechende Maßnahmen für die Klasse (Trennung zu anderen Klassen während des Schultages bzw. im Ganztag inkl. der Mensa, Religionsunterricht klassenintern, kein Sportunterricht in der Halle, kein Gesang im Musikunterricht, keine Flöten- und Bläser-AG, eigene Pausenzeiten) eingeleitet werden können. Weiterhin beginnt die 5-tägige Testpflicht für die Klasse in der Schule und die Eltern der Klasse werden anonymisiert informiert.

Für Haushaltsangehörige einer positiven Person gilt:
zehn Tage Absonderung (gerechnet ab Tag des Erstnachweises).
An Tag 7 der Absonderung Freitestung mit PCR- oder Bürgertest möglich, sofern symptomfrei.

Für Schulkinder als Haushaltsangehörige einer positiven Person gilt:
sofern symptomfrei:
Freitestung bereits ab Tag 5 möglich mittels PCR- oder Bürgertest. Testnachweis muss bei der Schule vorgelegt werden.

 

Befreiung der Absonderungspflicht:
Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.

 

Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis

Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Da es an der Grundschule keine Schülerausweise gibt, stellen wir auf Nachfrage eine Schulbesuchsbescheinigung aus.

Impfaktion in Leingarten

Liebe Eltern,

anbei möchte ich Sie im Namen der Stadtverwaltung auf folgende Familienimpfaktion hinweisen, welche am Sonntag, den 16.01.2022 in Leingarten stattfinden wird.

Informationen zum Schulstart am 10. Januar 2022

Liebe Eltern,

anbei finden Sie den Rundbrief der Schulleitung mit wichtigen Informationen zum Schulstart nach den Weihnachtsferien. Die Angaben beziehen sich auf den Ministerbrief des Kultusministeriums, welcher den Schulleitungen am 5.Januar übermittelt wurde.

Sollten sich weitere Änderungen durch die heutige Sitzung der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen ergeben, so werden Sie darüber informiert.

Informationen zu Änderungen nach den Weihnachtsferien

Liebe Eltern,

anbei die Weihnachtsgrüße der Schulleitung mit weiteren Informationen zu Änderungen nach den Weihnachtsferien, welche vom Kultusministerium zur Verfügung gestellt wurden.

Änderungen durch die Corona-Verordung-Absonderung zum 14.Dezember 2021 wurden im neuen Merkblatt "Und was passiert jetzt? Eine Hilfe für dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona" neu aufgenommen.

 

Änderung der Corona-Verordnung-Absonderung

Das Sozialministerium hat mit Wirkung zum 14.Dezember 2021 Änderungen bekannt gegeben. Anbei eine Zusammenfassung der Änderungen, die mir das Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt hat.

Für positiv Getestete gilt:

Eine Absonderungspflicht für 10 Tage nach dem Erstnachweis des Erregers.

Eine Freitestmöglichkeit für Geimpfte mittels Schnelltest ab dem 7. Tag der Absonderung. Dies gilt jedoch nur, wenn während des gesamten Absonderungszeitraums keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus vorlagen. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen 10-tägigen Absonderungspflicht mit sich zu führen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Achtung: Die Möglichkeit zur Freitestung besteht nicht, wenn die zuständige Behörde der positiv getesteten Person mitteilt, dass das Vorliegen einer besorgniserregende Variante (z.B. Omikron) anzunehmen ist oder diese bereits nachgewiesen wurde.

 

Für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen gilt:

Eine Absonderungspflicht für 14 Tage ab Erstnachweis der Infektion bzw. ab letztem Kontakt zum Index.
Für genesene und geimpfte Personen gilt die Absonderungspflicht nur bei einer besorgniserregende Variante wie z.B. Omikron.

Eine Freitestmöglichkeit mittels Schnelltest ab dem 7. Tag der Absonderung. Das Testergebnis ist bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungspflicht mit sich zu führen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Achtung: Die Möglichkeit zur Freitestung besteht nicht, wenn die zuständige Behörde der absonderungspflichtigen Person mitgeteilt hat, dass das Vorliegen einer besorgniserregende Variante (z.B. Omikron) anzunehmen ist oder diese bereits nachgewiesen wurde.

 

Aktuelle Informationen

Liebe Eltern,

das Ministerium hat heute neue Regelungen für den Schulbetrieb bekannt gegeben sowie ein Merkblatt zu wichtigen Fragen rund um Corona verfasst. Die für unsere Schüler.innen relevanten Infos habe ich im Rundbrief der Schulleitung für Sie zusammengefasst.

 

Informationen für Eltern der zukünftigen Erstklässler

Liebe Eltern,

anbei finden Sie den Link für die Präsentation, die am Elternabend "mein Kind kommt in die Schule" verwendet wurde.

Informationen für Eltern der 4.Klassen

Liebe Eltern,

anbei erhalten Sie im Nachgang den Link der Präsentation zum online-Informationselternabend "Übergang auf die weiterführende Schule". Gerne können Sie die Inhalte der einzelnen Schularten nochmals in Ruhe nachlesen.

 

Alarmstufe ab Mittwoch, den 17.11.2021

Liebe Eltern,

ab morgen tritt die Alarmstufe in Kraft. Für unsere Schulkinder bedeutet dies, dass die Maske auch wieder im Klassenzimmer getragen werden muss.
Für Schulveranstaltungen in Räumlichkeiten auf dem Schulgelände bzw. in der Schule gilt weiterhin die Maskenpflicht sowie die 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen und getestet). Für nicht-immunisierte Personen reicht die Vorlage eines zertifizierten negativen Antigentests.
Für schulische Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, gilt 2G (geimpft und genesen).

Die Kooperation mit der Kindertagesstätte sowie das Projekt "schulreifes Kind" können in der Alarmstufe nicht stattfinden.

 

Fragen und Antworten rund um Corona

Liebe Eltern,

das Sozialministerium hat am 5.11.2021 eine Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern bekannt gegeben.

Für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link. Wichtig ist, dass positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig vom Gesundheitsamt kontaktiert werden.

 

Empfehlungen und rechtliche Regelungen gemäß der Informationen des Landratsamtes Heilbronn

Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.

Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie in unseren Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Absonderung oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.

Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung.
Diese kann vorzeitig beendet werden durch einen ab Tag 5 der Absonderung negativen PCR-Test oder bei Schulkindern durch einen Antigen-Schnelltest  oder
durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.

Geimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen nicht in Absonderung, sofern sie keine Symptome haben.

Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.

 

Informationen zum Beginn und der Dauer der Absonderungspflicht für positiv getestete Personen finden Sie auch unter folgendem Link.

Informationen für ungeimpfte positiv getestete Personen

Informationen für geimpfte positiv getestete Personen

Informationen für Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen

 

Nachdem die Infektionszahlen drastisch ansteigen, bitte ich eindringlich, die Testung weiterhin verantwortungsvoll durchzuführen und Ihr Kind bei Erkältungsanzeichen zu Hause zu lassen. Bitte holen Sie bei Abwesenheit Ihres Kindes die Testung am Folgetag nach.
Schlägt der Selbsttest positiv zu Hause an,
so melden Sie dies bitte umgehend im Sekretariat, sodass die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen für die Klasse getroffen werden können (Kontakt zu anderen Klassen wird vermieden, Maskenpflicht auch im Klassenzimmer, Sportunterricht nur im Freien, Singen nicht erlaubt). Der Selbsttest muss unverzüglich durch einen PCR-Test überprüft werden. Erst wenn dieser auch positiv ausfällt, so besteht zusätzlich eine 5-tägige Testpflicht für die Klasse. Wir sind verpflichtet, diese Testungen an der Schule anzuleiten und mit den Kindern der Klasse durchzuführen. Sollten weitere Tests positiv ausfallen, werden eventuell weitere Maßnahmen in Absprache mit dem Gesundheitsamt getroffen.
Anbei finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Regelungen an der Schule Stand 08.11.2021

Alle wichtigen Informationen sind auch unter www.landkreis-heilbronn.de/covid-19-positiv abrufbar. Fragen beantwortet auch die Corona-Hotline des Landkreises unter 07131 994-5012 (Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage von 12 bis 15 Uhr). 

Fragen und Antworten zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen finden Sie stets aktualisiert auf der Homepage des Kultusministeriums.  

 

Anpassungen der Corona-Verordnung Schule ab dem 18.Oktober 2021

Liebe Eltern,

die Schulleitungen wurden heute schon über die anstehenden Anpassungen der CoronaVerordnung Schule informiert, die das Kultusministerium am Wochenende notverkünden wird. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte direkt der Homepage des Kultusministeriums.

 

Ab Montag, den 18. Oktober 2021 ändert sich die Maskenpflicht für unsere Gundschulkinder wie folgt:

Die Maskenpflicht entfällt für Grundschulkinder komplett im Klassenzimmer und auch weiterhin auf dem Pausenhof. Außerhalb des Klassenzimmers auf den sogenannten Begegnungsflächen (Fluren, Toiletten,...) bleibt die Maskenpflicht aber bestehen.

Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen können die Maske im Unterricht abnehmen, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülern und Schülerinnen einhalten.

Für sonstige Personen gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

 

Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht wieder im Klassenzimmer gilt:

Bei Eintritt der sogenannten Alarmstufe.

Beim Auftreten einer Infektion in der Klasse. Dann muss die Maske fünf Tage lang wieder aufgesetzt werden.

 

Selbstverständlich dürfen sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern tragen, wenn sie sich damit sicherer fühlen.

Wegweiser

Aktuelle Informationen zum Thema "Corona" finden Sie immer unter der Rubrik "Schule" / "aktuelle Informationen"  oder direkt auf der Startseite im ersten Kasten unter "Corona-Infoseite".
Bitte machen Sie sich mit dem angepassten Hygienekonzept sowie mit der Übersicht zu den Regelungen im Schulbetrieb vertraut.

Post aus dem Ministerium

Liebe Eltern,

anbei erhalten Sie Neuigkeiten vom Ministerium zur Kenntnisnahme:

Brief der Ministerin zum Schulbeginn

Neue CoronaVerordnungSchule zum 13.09.2021

Übersicht der neuen Regelungen

aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte auch immer der Homepage des Kultusministeriums

Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien

Der erste Schultag ist am Montag, den 13.09.2021.

Der Unterricht für die Klassen 2 bis 4 beginnt um 08:00 Uhr und endet um 15:00 Uhr für die Kinder der Ganztagsschule. Für die Kinder, die nicht an der Ganztagsschule angemeldet sind, endet der Unterricht um 12:30 Uhr. Es findet Klassenlehrerunterricht statt. Die Betreuung an der Schule beginnt um 07:00 Uhr und am Nachmittag von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr (nach Anmeldung).

Exemplarische Stundenpläne finden Sie unter der Rubrik "Schule" unter dem Punkt "Ganztagsschule - Unterrichtszeiten". Den genauen Stundenplan erhalten die Klassen 2-4 am Montag, die Erstklasseltern am Elternabend.

Für alle Kinder besteht während des gesamten Schultages, sowie den Betreuungsangeboten im Gebäude und im Klassenzimmer Maskenpflicht.

Grundsätzlich besteht eine Präsenzpflicht. Sollte aus gesundheitlichen Gründen eine Präsenz an der Schule nicht möglich sein, so muss der Antrag auf Befreiung der Präsenzpflicht zusammen mit einem ärztlichen Attest der Schulleitung in der ersten Schulwoche vorgelegt werden. Nach Prüfung des Antrages wird die Schulpflicht bei Bewilligung zu Hause erfüllt.

Weiterhin muss die häusliche Testung immer montags und donnerstags vor Schulbeginn durchgeführt und in der Negativbescheinigung mit Unterschrift dokumentiert werden. Ab dem 27.September sollen alle Schüler und Schülerinnen dann dreimal pro Woche getestet werden (Montag, Mittwoch, Freitag). Hierzu erhalten Sie eine neue Negativbescheinigung sowie eine angepasste Menge an Selbsttests. Testbescheinigungen werden von der Schule nicht mehr ausgestellt, da sich die Bestimmungen für Schüler und Schülerinnen geändert haben.

Bestehende Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Händewaschen, die Vermeidung der Durchmischung der einzelnen Jahrgangsstufen auch im Ganztag, die Ausgabe des Mittagessens im Schichtbetrieb sowie das Lüften alle 20 Minuten werden ergänzt durch Luftreinigungsgeräte in jedem Klassenzimmer.

Am Unterricht können nur Kinder teilnehmen, die keiner Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen. Reiserückkehrer berücksichtigen bitte die aktuellen Quarantäne- sowie Einreisebestimmungen.

Die neuen Regelungen entnehmen Sie bitte auch der CoronaVerordnung Schule, welche am 27.August 2021 in Kraft getreten ist.

 

Informationen für Eltern der neuen Erstklässler

Donnerstag, 16.09.2021
Erster Elternabend 19:30 Uhr in der Mensa der Hans-Sauter-Schule. Bitte nur ein Elternteil pro Schulkind. Teilnehmer bringen bitte einen Nachweis (genesen, geimpft oder getestet) zum Elternabend mit. Das Tragen einer medizinischen Maske wird vorausgesetzt.

Samstag, 18.09.2021
Detaillierte Hinweise zum Ablauf erhalten Sie am Elternabend. Bei der Einschulungsfeier gilt für die Erwachsenen die 3G-Regel. Ein Nachweis muss zum Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden.

Informationen zum Schulbeginn

Liebe Eltern,

das Sekretariat ist ab dem 6.September wieder ab 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.

Alle wichtigen Informationen zum kommenden Schuljahr entnehmen Sie bitte dem Sommerbrief der Schulleitung.
Wichtige Details für Reiserückkehrende entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Informationen zur Impfkampagne entnehmen Sie bitte dem Brief der Ministerin.

Die Lernbrücken finden für die angemeldeten Kinder vom 30. August bis 10. September täglich von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr an der Schule statt. Bitte beachten Sie die Testpflicht montags und donnerstags.

Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt für die Klassen 2-4 am Montag, den 13. September um 8:00 Uhr. Es findet Klassenlehrerunterricht statt bis 12:30 Uhr. Danach bleiben die angemeldeten Ganztagskinder bis 15:00 Uhr an der Schule. Bitte beachten Sie die Testpflicht montags und donnerstags sowie die Maskenpflicht während des Schultages.
Die kostenpflichtige Betreuung findet für die bereits angemeldeten Kinder ab 7:00 Uhr bzw. ab 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Kinder können im neuen Schuljahr nur noch mit Attest vom Präsenzunterricht befreit werden.

Der erste Elternabend für die zukünftigen Erstklässler findet am Donnerstag, den 16. September um 19:30 Uhr statt. Die Einschulungsfeier wird am Samstag, den 18. September wie im Elternbrief beschrieben, durchgeführt.

 

Lockerung der Maskenpflicht an Schulen

Liebe Eltern,

anbei möchte ich Sie über die Änderungen bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen informieren.
Folgende Regelungen gelten hierbei:

7-Tages-Inzidenz unter 50:
keine Maskenpflicht im Freien wie z. B auf dem Pausenhof.

7-Tages-Inzidenz unter 35 sowie kein positiv PCR-getesteter Schüler innerhalb der letzten zwei Wochen an der Schule:
keine Maskenpflicht im Freien und im Klassenzimmer. Maskenpflicht im Schulgebäude bleibt bestehen.

Die Details entehmen Sie bitte dem Rundbrief der Schulleitung. Die Testpflicht montags und donnerstags, das Hygienekonzept sowie das regelmäßige Lüften bleiben auf alle Fälle bestehen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter folgendem Link.

 

Info Lernbrücken sowie Personalsuche

Liebe Eltern,

das Kultusministerium plant auch dieses Jahr wieder ein Förderangebot in den letzten beiden Sommerferienwochen für Schüler und Schülerinnen einzurichten, die pandemiebedingt Unterrichtsstoff nachholen und vertiefen sowie Wissenslücken schließen sollten, um gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten zu können.

Die Klassenlehrerinnen schlagen hierzu der Schulleitung Kinder vor, deren Teilnahme empfehlenswert wäre. Danach erhalten die Eltern per Elternbrief die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen und entsprechend ihr Kind für die Lernbrücke anzumelden. Bitte beachten Sie, dass bisher die Umsetzung an der Schule noch nicht gewährleistet werden kann, da parallel dazu die Aquise des Lehrpersonals für diesen Zeitraum (30.08 bis 10.09) stattfindet. Das Angebot kann von Lehrern, Referendaren oder Studierenden mit pädagogischer Ausrichtung umgesetzt werden. Sollten Sie zu dieser Berufsgruppe zählen oder jemanden kennen, der Interesse an dieser Tätigkeit haben sollte, so melden Sie sich bitte für weitere Informationen im Sekretariat unter: 07131 - 402391.

 

Eigenbescheinigung der Testung im häuslichen Bereich

Liebe Eltern,

es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das Kultusministerium in Absprache mit dem Sozialministerium eine gangbare Lösung für die Testungen im häuslichen Bereich gefunden hat. Dadurch, dass an unserer Schule alle Schüler und Schülerinnen zuhause die Testung durchführen, können wir eine offizielle Bescheinigung ausstellen.

Die Details zur Umsetzung entnehmen Sie bitte dem Rundbrief der Schulleitung.

Das Formular zur Eigenbescheinigung drucken Sie bitte bei Bedarf aus und legen Sie dies zusammen mit der Negativbescheinigung der Schule montags bzw. donnerstags der Klassenlehrerin vor.

 

Testnachweis zur Vorlage bei Vereinen

Liebe Eltern,

es erreichten mich Anfragen bezüglich der Testnachweise zur Vorlage beim Verein. Nachdem die zweimalige Testung für alle Schüler und Schülerinnen im häuslichen Bereich durchgeführt wird, kann und darf das Ergebnis der Selbsttestung nicht von der Schule offiziell testiert werden. Möglich ist jedoch im umgekehrten Fall, dass das Testergebnis einer offiziellen Teststelle innerhalb von 24 Stunden als Nachweis in die Negativbescheinigung der Schule eingetragen werden kann. Die Bestimmungen lassen hierbei für die Schulen leider keinen weiteren Spielraum zu. Sollte die Inzidenz unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen sinken, so entfällt die Testpflicht in bestimmten Bereichen. Sollte dies auch den Vereinssport betreffen, so werden Sie entsprechend von den Abteilungen benachrichtigt.

Rückkehr zum Regelunterricht unter Pandemiebedingungen

Liebe Eltern,

die Inzidenzwerte lassen die Rückkehr aller Schüler und Schülerinnen ab Montag, den 7.Juni 2021 zu. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundbrief der Schulleitung. Da wir ab Montag bereits die Angebote im Ganztag (Mittagessen, Lernzeit und Nachmittagsangebot) als auch die kostenpflichtige Betreuung an der Schule anbieten, ist es wichtig, dass Sie das Beiblatt im Rundbrief bei Bedarf ausdrucken, ausfüllen und am Montag abgeben.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und wünschen Ihnen noch einen sonnigen Ausklang der Pfingstferien.

Schulbetrieb nach den Pfingstferien

Liebe Eltern,

in meinem Rundbrief informiere ich Sie über den Schulbetrieb nach den Pfingstferien. Ich hoffe, Ihnen am Freitag, den 04.Juni oder am 05.Juni über die Homepage und auch per Mail mitteilen zu können, wie der Schulbetrieb weitergeht. Bis dahin wünsche ich Ihnen erholsame Ferientage.
Bleiben Sie gesund und informieren Sie sich über die Rückreisebestimmungen, falls Sie nicht in Deutschland Ihren Urlaub verbringen sollten.

 

Rückkehr in den Wechselunterricht

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

der Wechselunterricht beginnt am Dienstag, den 18. Mai nach Stundenplan um 8:00 Uhr und endet für alle Kinder um 12:30 Uhr. Der erste Testtag für die Schulkinder ist somit der Dienstag.
Zur Notbetreuung angemeldete Kinder werden vom Mühle-Team bis 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr betreut. Die Angebote der Ganztagsschule sowie die Lernzeit finden nicht statt.

Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf haben, so melden Sie sich bei Ihrer Klassenlehrerin oder im Sekretariat.

aktuelle Informationen

Liebe Eltern,

bitte beachten Sie, dass am Freitag, den 14. Mai ein beweglicher Ferientag gesetzt ist und die Schule geschlossen bleibt. Es findet weder eine Notbetreuung noch Fernunterricht statt.

Beachten Sie weiterhin, dass das Rektorat / Sekretariat aufgrund einer ganztägigen EDV-Schulung am Mittwoch, den 12.Mai für telefonische und persönliche Anliegen nicht bzw. nur eingeschränkt erreichbar ist.

Da eine mögliche Rückkehr zum Wechselunterricht von den Inzidenzzahlen sowie von der Einschätzung des Gesundheitsamtes abhängig ist, können wir Sie erst nach dem langen Wochenende über die weiteren Öffnungsschritte informieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundbrief der Schulleitung.

Den Elternbrief sowie die Anhänge und das Video zur häuslichen Testung finden Sie im Infokasten unterhalb dieser Meldung.

Aktuelle Informationen

Liebe Eltern,

meinem Rundbrief können Sie alle weiteren Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.April, zur Notbetreuung sowie zur verpflichtenden Testung entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass sich die schulische Situation wöchentlich ändern kann. Bisher ist der Unterricht in Präsenz ab dem 19.April untersagt. Wann und wie wir Ihre Kinder wieder persönlich in der Schule begrüßen können, ist vom Inzidenzwert und den amtlichen Mitteilungen abhängig.

Anbei finden Sie weitere Dokumente, welche auch auf der Homepage des Kultusministeriums eingestellt sind zur Kenntnisnahme sowie das Video zum Selbsttest zu Hause:

aktuelle Informationen auf der Homepage des Kultusministeriums

Anlage Information zur Corona Selbsttestung

Anlage Informationsblatt - positives Testergebnis im häuslichen Bereich

Video zur Durchführung des Selbsttest zu Hause

 

Fernlernen ab dem 12.April

Liebe Eltern,

in der ersten Woche nach den Osterferien findet der Unterricht wieder im Fernlernen statt. Dieser wird in der gewohnten Weise über einen Wochenplan und dem Online-Unterricht durchgeführt. Entsprechende Informationen erhalten Sie über Ihre Klassenlehrerin.

Zusätzlich wurde von der Landesregierung angedacht, dass je nach Inzidenz ab dem 19.04.2021 die Schulen in allen Klassenstufen mit Wechselunterricht beginnen. Hierfür sind unsererseits noch einige Planungen nötig, die wir Ihnen hoffentlich Ende nächster Woche mitteilen können.

Ab dem 19. April soll auch an den Schulen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht eingeführt werden. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. an der Notbetreuung. Diese Testpflicht soll nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten ist.

Auch hierzu sind weitere Planungen und Absprachen nötig, die wir Ihnen alsbald zur Verfügung stellen.

Es gilt weiterhin, dass eine Abmeldung vom Präsenzunterricht formlos bei der Schulleitung eingereicht werden kann.

freiwillige Testungen ab dem 12.April

Liebe Eltern der Kinder, die nächste Woche an der Notbetreuung angemeldet sind,

anbei erhalten Sie den Elternbrief zur freiwilligen Testung, welche ab Montag an der Schule durchgeführt werden kann.
Ich werde die Testung persönlich mit einer Kollegin durchführen und die Kinder zum Selbsttest behutsam anleiten.

Falls Sie der Testung zustimmen, so bitte ich Sie, die letzte Seite des Briefes auszudrucken und unterschrieben Ihrem Kind am ersten Tag der Notbetreuung mitzugeben.

Weitere Informationen zum Ablauf der Notbetreuung habe ich Ihnen in einer Mail zusammengefasst, die Ihnen über die Klassenlehrerin weitergeleitet wird.

Teststrategie an der Schule

Liebe Eltern,

gestern wurden die Handreichung mit den Umsetzungshinweisen zur Selbsttestung der Schüler und Schülerinnen unter Anleitung sowie der Ministerbrief an die Schulen verschickt. Es wird eine indirekte Testpflicht eingeführt, die in der ersten Woche nach den Osterferien für die Notbetreuungskinder auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden kann.

Ab dem 19. April soll dann an den Schulen eine inzidenzabhängige indirekte Testpflicht eingeführt werden. Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. an der Notbetreuung. Diese Testpflicht soll nur in denjenigen Stadt- und Landkreisen gelten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten ist.

Für die Grundschulen sind Besonderheiten in der Handreichung vermerkt, die nun vom Kollegium mit Sorgfalt bearbeitet und reflektiert werden müssen. Sobald das Konzept für die Teststrategie an der Hans-Sauter-Schule erarbeitet und an die Gegebenheiten angepasst ist, werden Sie in einem Rundbrief der Schulleitung darüber informiert.

Dies betrifft auch die angesetzten freiwilligen Testungen für die Notbetreuungskinder ab dem 12.April bis 16. April. Sollten diese Testungen an der Schule nächste Woche angeboten werden, so werden die Eltern der angemeldeten Kinder darüber in Kenntnis gesetzt und können dann selbst entscheiden, ob sie das Angebot für ihr Kind annehmen nöchten.

 

Anmeldung zur Notbetreuung ab dem 12.April

Liebe Eltern,

wie angekündigt, wird in der Woche vom 12. April bis 16.April zu den bekannten Bedingungen wieder eine Notbetreuung an der Schule eingerichtet. Die Notbetreuung richtet sich an Eltern, die zwingend darauf angewiesen sind, dass Ihr Kind betreut wird, da keine andere Person dies übernehmen kann.

Die Betreuung findet zu folgenden Zeiten statt:

- Montag, den 12. April von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder bis 15:00 Uhr
- Dienstag, den 13. April von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder bis 15:00 Uhr
- Mittwoch, den 14.April von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder bis 15:00 Uhr
- Donnerstag, den 15. April von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr oder bis 15:00 Uhr
- Freitag, den 16. April von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Die Frühbetreuung ab 7:00 Uhr bzw. die Spätbetreuung bis 16:00 Uhr ist den zuvor angemeldeten Kindern vorgehalten.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf mit der genauen Angabe der Tage und der Uhrzeiten per Mail an: info@hans-sauter-schule.de bis Donnerstag, den 8.April, sodass wir das Personal und die Räumlichkeiten planen können. Alle Kinder, die bis Donnerstag schriftlich angemeldet wurden, werden auch betreut. Eine Bestätigung wird seitens der Schule nicht verschickt. Ein warmes Mittagessen wird weiterhin nicht angeboten.

Angemeldete Kinder bringen bitte Ihren Schulranzen mit sämtlichen Schulmaterialien, eine medizinische Maske sowie genügend Essen und Trinken mit. Den Wochenplan erhalten sie in der Schule. Die Kinder werden auf dem Schulhof abgeholt. Bitte den Abstand zueinander wahren. Sobald die Modalitäten zur freiwilligen Testung organisiert sind, werden Sie benachrichtigt.

 

Schulbetrieb nach den Osterferien

Liebe Eltern,

in meinem letzten Rundbrief habe ich Ihnen zugesichert, Sie über Änderungen bzw. aktuelle Informationen aus dem Kultusministerium zeitnah in Kenntnis zu setzen. Gestern Abend erreichte mich ein offizielles Schreiben des Ministeriums, aus dem hervorgeht, dass die Grundschulen ab Montag, den 12.04.2021 wieder zum Fernunterricht mit Notbetreuung zurückkehren werden.

Anbei die wichtigen Punkte des Ministerbriefes in der Zusammenfassung:

- in der Woche ab dem 12.April finden weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen statt.

- eine Notbetreuung zu den bekannten Bedingungen soll eingerichtet werden.

- vorgesehen ist die Rückkehr für alle Klassenstufen zu einem Wechselbetrieb ab dem 19.April.
  (Weitere Infos sollen vom Ministerium folgen).

- Alle Schüler, die an der Notbetreuung teilnehmen, sollen zunächst auf freiwilliger Basis nach den Osterferien ein         
  Testangebot erhalten.

- Ab dem 19.April soll die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als
  Zugangsvoraussetzung gelten. Hierzu sollen weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage
  der Testpflicht vom Kultusministerium folgen.

Sobald die Planungen zur Umsetzung der Vorgaben abgeschlossen sind, erhalten Sie einen Rundbrief mit weiteren Informationen zum Fernlernen, zur Notbetreuung sowie zur Testmöglichkeit.

Bis dahin wünsche ich Ihnen ein schönes Osterfest, genießen Sie die Zeit miteinander und bleiben Sie gesund.

 

Maskenpflicht ab dem 22.März 2021

Liebe Eltern,

die Landesregierung plant ab kommendem Montag eine Maskenpflicht an den Grundschulen einzuführen. Die Details entnehmen Sie bitte dem Rundbrief der Schulleitung sowie dem Ministerbrief, welcher am Freitagabend auf der Homepage des Kultusministeriums veröffentlicht wurde.

Die Einwilligungserklärung zur Teilnahme an einem Antigen-Schnelltest zum Ausschluss einer COVID-19-Infektion können Sie hier herunterladen.

 

Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 15.März

Liebe Eltern,

der Schulstart unter Pandemiebedingungen ab dem 15.März ist vorbereitet. Die detaillierten Informationen zum Ablauf wurden Ihnen im Rundbrief der Schulleitung bereits per Mail weitergeleitet. Wir knüpfen beim Wiedereinstieg an die Rhythmisierung unter Pandemiebedingungen an und halten uns strikt an das bestehende Hygienekonzept. Bitte helfen Sie mit, das Infektionsgeschehen einzudämmen, indem Sie nur gesunde Kinder in die Schule schicken und ggf. das Tragen einer Maske unterstützen. Weitere Infos entnehmen Sie auch der Corona-Infoseite.

Wechselunterricht nach den Faschingsferien

Nachdem die Landesregierung eine Öffnungsperspektive für die Rückkehr zum Präsenzunterricht an den Grundschulen bekannt gegeben hat, möchte ich Ihnen heute im beigefügten Rundbrief der Schulleitung wichtige organisatorische Hinweise zum Wiedereinstieg in die Schule geben.
Entsprechend des Vorschlags der Landesregierung orientieren wir uns an den Vorgaben, die bereits nach dem ersten Lockdown zum Ende der Pfingstferien im letzten Jahr für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb gegolten haben.
Der Präsenzunterricht wird begleitet von strengen Hygienemaßnahmen, welche wir mit Sorgfalt vorbereitet haben und auf deren Einhaltung wir zur Gesundhaltung aller am Schulleben beteiligten Personen gemeinsam achten möchten.

 

Information für Eltern der zukünftigen Schulanfänger

Herzlichen Dank für die rege Teilnahme am gestrigen online-Elternabend "Mein Kind kommt in die Schule". Anbei erhalten Sie die Präsentation, damit Sie diese nochmals in Ruhe durchlesen können. Die Antworten auf die gestellten Fragen wurden nochmals kurz zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben, so nehmen Sie per Mail Kontakt mit der Schulleitung auf. Die Kontaktdaten entnehmen Sie der Homepage. Beachten Sie bitte, dass nächste Woche das Sekretariat nicht besetzt ist.

kostenpflichtige Ferienbetreuung in den Faschingsferien

Bitte beachten Sie, dass in den Faschingsferien vom 15.02 bis 19.02 kein Fernlernen sowie Online-Unterricht stattfindet. Die Schüler und Schülerinnen sowie das Lehrpersonal haben unterrichtsfreie Zeit.
Das Mühle-Familienzentrum bietet in den Faschingsferien eine kostenpflichtige Notbetreuung unter den gleichen Voraussetzungen wie in der Schule an!

Bei Bedarf drucken Sie bitte die Anmeldung aus und geben diese ausgefüllt in der MÜHLE wieder ab. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch der Homepage des Familienzentrums.

Schulschließung bis zu den Faschingsferien

Laut der heutigen Pressekonferenz bleiben die Grundschulen bis zu den Faschingsferien geschlossen. Mit dieser Planungssicherheit können wir nun mit Ihnen und Ihrem Kind in die nächsten zwei Schulwochen starten. Wir werden weiterhin online-Unterricht mit der Arbeit am Wochenplan verknüpfen, um Ihre Kinder bestmöglich beim Fernlernen zu begleiten. Die Notbetreuung wird weiterhin angeboten, sollte aber nur in Anspruch genommen werden, sofern keine andere Betreuung möglich ist. Weitere Informationen zur Umsetzung der Notbetreuung entnehmen Sie bitte dem Rundbrief der Schulleitung, welcher noch seine Gültigkeit hat. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Nasen-Mundschutz in die Notbetreuung mit.

Die Halbjahresinformationen für die Drittklässler werden am Freitag von der Klassenlehrerin in den häuslichen Briefkasten geworfen. Die Grundschulempfehlungen inklusive der Halbjahresinformationen für die Viertklässler werden über die Amtsbotin am Freitag ausgeteilt. Bitte öffnen Sie nach Erhalt unverzüglich den Briefumschlag, da bei Inanspruchnahme des Beratungsverfahrens Fristen eingehalten werden müssen.

Schulschließung ab dem 18.Januar / Info Notbetreuung

Wie Sie den heutigen Meldungen entnehmen konnten, bleiben die Grundschulen auch über den 18.Januar hinaus geschlossen. Ausführliche Informationen zur Notbetreuung finden Sie im Rundbrief der Schulleitung. Anmeldungen zur Notbetreuung werden per Mail oder telefonisch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr entgegengenommen.

Online-Unterricht

Gestern gab es auch bei uns erhebliche Störungen beim Online-Unterricht über jitsi-meet. Dieser Umstand hat nicht nur Sie als Eltern, sondern auch die Schüler und uns Lehrerinnen gleichermaßen strapaziert. Das Kreismedienzentrum Heilbonn hat schnell reagiert und die Serverleistung nochmals erhöt, sodass wir uns heute unter besseren Bedingungen austauschen konnten. Zumindest konnten wir uns heute problemlos wieder einwählen und am Unterricht teilnehmen. Ich hoffe, dass das Onlineangebot von Tag zu Tag von mehr Kindern genutzt werden kann.

Endgeräte können momentan leider noch nicht zur Verfügung gestellt werden, da es seit geraumer Zeit Lieferengpässe gibt. Die Bestellung der Geräte erfolgte bereits Anfang November. Auch hier müssen wir uns in Geduld üben. Für den Schulbetrieb stehen uns momentan auch nur drei Laptops zur Verfügung, die wir in der Notbetreuung einsetzen, um auf die Lernvideos zurückgreifen zu können.

Die Leitungsarbeiten für ein flächendeckendes WLAN an der Hans-Sauter-Schule wurden bereits in den Sommerferien abgschlossen, aber aktiv ist das WLAN bisher nur in der Mensa. Auch hier gibt es momentan Ausführungsengppässe bei den Firmen.

Unterricht während der Schulschließung

Wir sind startklar! Das Lernen während der Schulschließung ist vorbereitet. Wir freuen uns, Ihre Kinder täglich im online-Klassenzimmer begrüßen zu können. Das Material zum Wochenplan wird ab Sonntag 16:00 Uhr online abrufbar sein. Die allgemeinen Informationen zum Ablauf sowie den Login zum häuslichen Lernen finden Sie im Bereich "Schüler".

Anmeldung zur Notbetreuung

Bitte meden Sie uns Ihren Bedarf bis Freitag, den 08.Januar 10:00 Uhr mit den dazugehörigen Tagen und Uhrzeiten.

Anmeldung zur Notbetreuung

Die Details zur Notbetreuung an der Hans-Sauter-Schule entnehmen Sie bitte dem Rundbrief der Schulleitung. Dem Appell der Regierung, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist, möchte ich mich gerne anschließen.

Weitere Informationen zum häuslichen Lernen folgen über die Klassenlehrerin bzw. sind dann im Bereich "häusliches Lernen" auf der Homepage eingestellt.

Kein Schulbetrieb in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien

Mittlerweile hat das Ministerium auf der Homepage detaillierte Informationen dazu veröffentlicht.

Folgende Infos sind für die Grundschule relevant und sollen Ihnen eine kurze Übersicht geben. Die ausführliche Version entnehmen Sie bitte dem Ministerbrief:

.....ab dem 11.Januar werden weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden.

.....ob die Grundschule ab dem 18.Januar wieder geöffnet wird, hängt vom Pandemiegeschehen ab.

.....eine Notbetreuung wird eingerichtet für Kinder, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind.

.....für die Zeit der Schulschließung soll in der Grundschule das Lernen mit Materialien analog oder auch digital erfolgen.

Weitere Informationen zum häuslichen Lernen in der nächsten Woche sowie zur Organisation der Notbetreuung werden Ihnen übermittelt, sobald die Planungen dazu abgeschlossen sind. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach sowie die Homepage.

Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien

Ein Jahr mit geringer Beständigkeit und vielen Herausforderungen liegt bald hinter uns. Wie es nach den Weihnachtsferien schulisch weitergeht, wird nach Mitteilung des Ministeriums am 5. Januar entschieden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig und werfen Sie stets einen Blick auf unsere Homepage und Ihr Mailpostfach. Nach heutigem Kenntnisstand enden die Weihnachtsferien am 10.Januar. Der Unterricht beginnt am 11.Januar nach Stundenplan.

Die Schulgemeinschaft wünscht Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie Gesundheit und Kraft für das kommende Jahr 2021.

Information "weiterführende Schulen"

Die vom Ministerium zur Verfügung gestellte PowerPointPräsentation, welche einen Ausblick auf die Anforderungen der weiterführenden Schularten gibt, ist über die Klassenlehrerinnen an die Eltern der Abschlussklassen weitergeleitet worden.

Anbei die Grundschulpräsentation ohne Videos zur Kenntnisnahme sowie der Link auf die Seite des Ministeriums mit weiteren Infos zum Verfahren und Ablauf. 

Nachdem die Pandemie auch die Vorstellung der einzelnen Schulen stark beeinträchtigt und Tage der offenen Tür nicht in der gewohnten Form stattfinden können, informieren Sie sich bitte gezielt auf den Homepages der einzelnen Schulen. Eventuell werden online-Veranstaltungen durchgeführt.

Bitte beachten

Der Rundbrief der Schulleitung mit den weiteren Informationen zu den vorgezogenen Weihnachtsferien und der angekündigten Notbetreuung wird Ihnen heute über die Klassenlehrerin per Mail zugestellt. Leider ist die versprochene Orientierungshilfe zur Umsetzung der Notbetreuung bisher nicht vom Kultusministerium verschickt worden, sodass sich eventuell noch Änderungen im geplanten Ablauf ergeben könnten.

Schulschließung und Notbetreuung

Nach Verkündung auf der Homepage des Kultusministeriums werden die Schulen ab dem 16.12 für den Präsenzunterricht geschlossen. Die letzte Woche noch durchgeführte Abfrage zur Abmeldung vom Präsenzunterricht an den beiden Schultagen vor den Weihnachtsferien wird nun hinfällig. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind zur Notbetreuung erneut anmelden müssen, sofern Sie Anspruch darauf haben sollten.

Laut Homepage des Ministeriums soll für diejenigen Schüler und Schülerinnen, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet werden.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben. 

Klasse in Quarantäne

Nach der Meldung eines an COVID-19 erkrankten Kindes befinden sich seit gestern Schülerinnen und Schüler der dritten Jahrgangsstufe bis einschließlich 17.12 in Quarantäne. Die betroffenen Eltern wurden von der Schulleitung in einem Elternbrief darüber informiert.

Bitte beachten

Anbei finden Sie den Brief der Ministerin bezüglich der Weihnachtsferien. Weitere Infos für die Regelung an der Hans-Sauter-Schule werden Ihnen heute per Elternbrief mitgeteilt. Eltern, deren Kinder sich noch in Quarantäne befinden, erhalten den Brief per Mail. Bitte beachten Sie den Rücklauf bis Donnerstag, den 10.12.2020.

Weitere Schüler in Quarantäne

Nach der Meldung einer weiteren an COVID-19 erkrankten Person befinden sich seit gestern eine Klasse der dritten Jahrgangsstufe sowie weitere Schüler und Schülerinnen der ersten Klasse in Quarantäne. Die betroffenen Eltern wurden von der Schulleitung in einem Elternbrief darüber informiert.

 

Erneuter COVID-Fall

Bedauerlicherweise trifft uns die Corona Pandemie mit all den Konsequenzen zur Eindämmung der Infektion ein weiteres Mal.
Aufgrund des Kontaktes zu einem Schulkind der ersten Klasse, welches positiv auf COVID 19 getestet wurde, befindet sich die komplette Klasse ab sofort in Quarantäne.

Von der Quarantäne sind weiterhin einzelne Schüler und Schülerinnen der Parallelklasse betroffen.

Da eine Ansteckung aufgrund der ungeschützten Kontaktzeit zum infizierten Kind nicht ausgeschlossen werden kann, werden auch zwei Lehrerinnen sowie die Schulleitung für den Schulbetrieb in Präsenz bis einschließlich 9.12.2020 ausfallen.

Der Unterricht für die betroffenen Schüler und Schülerinnen findet während der Quarantänezeit im Fernunterricht statt. Der Fachunterricht der betroffenen Kolleginnen wird, sofern möglich, intern aufgefangen und durch anwesendes Lehrpersonal vertreten. Sollte jedoch weiteres Personal unabhängig von einer Covid-19-Erkrankung oder Quarantänemaßnahme für den Regelbetrieb ausfallen, so müssen wir eventuell Präsenzzeit an der Schule kürzen bzw. teilweise auf den Fernunterricht umstellen bis sich die Personallage entspannt hat.

Informationsveranstaltung "weiterführende Schulen"

Die Informationsveranstaltung für die Eltern der vierten Klassen wird im November nicht stattfinden. Sofern sich das Infektionsgeschehen im Dezember nicht bessern sollte, werden wir uns um eine Alternative bemühen, die Ihnen gleichermaßen einen Überblick über die Anforderungen und Profile der weiterführenden Schulen geben wird.

Elternbeiratssitzung / Schulkonferenz

Die angekündigte Elternbeiratssitzung sowie die Schulkonferez werden aufgrund der verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erst einmal verschoben. Sobald alle Elternvertreter in den einzelnen Klassen gewählt werden konnten und die Infektionslage es wieder zulässt, werden die Sitzungen nachgeholt.

Rundbrief der Schulleitung

Bitte beachten Sie den Rundbrief der Schulleitung zum Schulstart ab Montag, den 02.11.2020. Die Klassenlehrerinnen werden Ihnen den Brief auch per Mail zukommen lassen, sodass Sie über die Anpassungen informiert sind.

Am ersten Schultag nach den Ferien muss auch wieder die Erklärung zum Gesundheitsstatus der Klassenlehrerin vorgelegt werden. Sollten sich in der Quarantänezeit Symptome bei Ihrem Kind oder einem Familienmitglied gezeigt haben, so nehmen Sie dringend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, bevor Sie Ihr Kind in die Schule schicken.

 

Bericht zur Schulschließung

Seit vergangenen Freitag ist die Hans-Sauter-Schule wegen zwei positiven Covid-19-Fällen geschlossen. Ein Schüler und eine Lehrerin sind betroffen. Deshalb hat das Ordnungsamt der Stadt Leingarten auf Anweisung des Gesundheitsamtes die Schule geschlossen. Entgegen der Presseberichte der Heilbronner Stimme vom Freitag und Samstag hat die Hans-Sauter-Schule ein bestehendes Hygienekonzept für die gesamte Schule zum Schuljahresbeginn erarbeitet. Dieses Konzept ist auf der Homepage einzusehen. Es liegt auch der Verwaltung der Stadt Leingarten vor und wurde so genehmigt. Alle Lehrer/innen, die an der Schule beschäftigt sind sowie alle Mitarbeiter/innen der Stadt Leingarten, die an der Schule eingesetzt werden, halten sich ausnahmslos an dieses Hygienekonzept, das auf Grundlage der Corona Pandemie Hinweise für Schulen in Baden-Württemberg des Kultusministeriums vom 28.07.2020 erarbeitet wurde.

In der Hans-Sauter-Schule gibt es für jede Klassenstufe gesonderte Ein- und Ausgänge. Die Pausenhofzeiten sind gestaffelt und jede Klassenstufe hat einen eigenen Bereich, in dem sie sich aufhalten kann. Alle anderen Pausen finden im Klassenzimmer unter Aufsicht der Lehrkraft statt. Der Vormittag wurde unter Pandemiebedingungen neu rhythmisiert. Zeiten zum Händewaschen sind mehrmals in den Unterrichtstag eingebettet. Der Nachmittag wurde so umgestaltet, dass sowohl die Lernzeit als auch das Nachmittagsangebot klassenintern stattfinden. Nur in wenigen Ausnahmen wurden das Angebot bzw. die Lernzeit für die Parallelklasse geöffnet, was ausdrücklich erlaubt ist. Während der Mittagspause sowie in der Mensa ist die Trennung der einzelnen Klassenstufen gewährleistet, da auch hier besondere Vorkehrungen getroffen wurden. Eine Durchmischung der verschiedenen Klassenstufen gibt es in keinem Fall.  

Mittlerweile haben alle an der Schule Beschäftigten einen Test gemacht. Alle bis jetzt bekannten Befunde sind negativ. Auch die Schüler/innen und ihre Familien hatten die Möglichkeit eines kostenlosen Tests auf eine Infektion mit Covid-19. Dieses Angebot haben viele Familien angenommen. Auch hier ist der Schulleitung noch kein positives Ergebnis gemeldet worden.     

Alle Lehrer/innen und Schüler/innen sind bis zum 27.10.2020 in häuslicher Quarantäne. Die Klassen erhalten von ihren Lehrer/innen Wochenpläne, an denen sie zu Hause arbeiten müssen. Momentan muss nur eine Woche so überbrückt werden, da das Ende der Quarantänemaßnahmen in die Herbstferien fällt.

Materialien häusliches Lernen

Die Materialien sind ab Sonntag, 16:00 Uhr im klasseneigenen Bereich unter der Rubrik "Schüler" "häusliches Lernen" abrufbar.

Rundbrief der Schulleitung zur aktuellen Situation

Hier finden Sie den Rundbrief der Schulleitung zur aktuellen Situation mit der Bitte um Beachtung. Die Klassenlehrerinnen werden Ihnen den Brief auch per Mail zukommen lassen, sodass Sie über den weiteren Verlauf der nächsten Unterrichtwoche informiert sind.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung und das mir entgegengebrachte Vertrauen!

Schulschließung bis zu den Herbstferien und Quarantänemaßnahmen

Zur Ausschließung einer weiteren Infektionsausbreitung durch den Covid 19 -Virus hat das Gesundheitsamt eine sofortige Schulschließung bis zu den Herbstferien verfügt.

Die Schüler und Schülerinnen haben heute alle Schulmaterialien mit nach Hause genommen, sodass das häusliche Lernen in der kommenden Woche stattfinden kann.

Anbei erhalten Sie die offizielle Meldung des Gesundheitsamtes für alle Schüler und Schülerinnen sowie das gesamte Lehrpersonal mit der Bitte um Beachtung.

Ich hoffe, dass sich das Ausmaß in Grenzen hält und wir diese Krise gemeinsam gut überstehen.